Klimaneutralität 2025

FAQ zu Reduktion und Kompensation

Die Universität Bern hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2025 in allen Bereichen, in denen sie direkten Einfluss hat, als Institution klimaneutral zu werden.

Eine Institution ist klimaneutral, wenn sie die Treibhausgasemissionen, die sie ausstösst, so weit wie möglich reduziert und die restlichen, nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen durch Kompensation ausgleicht.

Streng genommen meint der Begriff climate neutrality gemäss IPCC, dass sämtliche Auswirkungen auf das Klima ausgeglichen werden, sodass keinerlei Einfluss auf das Klima erfolgt. Im Allgemeinen wird der Begriff Klimaneutralität oft gleichgesetzt mit Treibhausgasneutralität oder Netto-Null-Emissionen, dieser Zustand bedeutet, dass ausgestossene Treibhausgasemissionen abhängig von ihrer Klimawirksamkeit an anderer Stelle ausgeglichen also eingespart werden. Im Kontext der Zielsetzung der Universität Bern ist gemeint, dass die ausgestossenen Treibhausgasemissionen der Institution so weit wie möglich reduziert und die restlichen, nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen durch Kompensation ausgeglichen werden. In den zur Erstellung der Treibhausgasbilanzen verwendeten Emissionsfaktoren und dem berechneten CO2-Äquivalent werden so gut wie möglich die vielseitigen Klimaauswirkungen erfasst.

Die Universität Bern gehört in der Erforschung des Klimawandels zu den weltweit anerkanntesten Forschungsinstitutionen. Zudem bekennt sie sich in ihrer Strategie 2030 dazu, die Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung in ihren wissenschaftlichen, administrativen und betrieblichen Bereichen zu berücksichtigen und die Leistungen in Nachhaltigkeit (Ökologie, Soziales, Wirtschaft, Kultur und Klima) stetig zu verbessern. Deshalb will die Universität nicht nur Klimaforschung betreiben, sondern auch im Betrieb und bei den Dienstreisen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aus diesem Grund hat sie sich das Ziel gesetzt, bis 2025 in allen Bereichen, in denen sie direkten Einfluss hat, als Institution klimaneutral zu werden.

Es gibt viele Treibhausgasemissionen, die nicht vermeidbar sind. Beispielsweise ist es nicht möglich, auf bestimmte Dienstreisen mit dem Flugzeug zu verzichten. Ausserdem sind z.B. sogar in der umweltfreundlichen Fernwärme indirekte Emissionen „versteckt“. Deshalb braucht es nebst der Reduktion auch Kompensation: die nicht vermeidbaren Emissionen sollen mit geeigneten Massnahmen kompensiert, also an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das können Klimaschutzprojekte zur Reduzierung von Emissionen in anderen Ländern sein oder beispielsweise Projekte, die einen Bezug zur Forschung der Universität Bern aufweisen und Treibhausgasemissionen reduzieren oder binden. Für das Klima ist es unerheblich, wo Emissionen reduziert werden.

Die Reduktion hat Priorität vor der Kompensation. Kompensiert werden sollen nur diejenigen Emissionen, die nicht oder noch nicht reduziert werden können. Die Kompensation ist nötig, um die nicht vermeidbaren Emissionen mit geeigneten Massnahmen an anderer Stelle auszugleichen. Mit den Kompensationsprojekten soll ein wirkungsvoller Beitrag für den Klimaschutz geleistet werden. 

In einem ersten Schritt orientiert sich die Universität am Regelwerk für die Auslandkompensation des Pariser Abkommens bzw. den ehemaligen UNFCCC-Regelungen (United Nations Framework Convention on Climate Change). In diesem Fall müssen die Kompensationsprojekte mindestens die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Quantifizierbarkeit ist gegeben, d.h. die Massnahme führt zu einer quantitativ bestimmbaren Minderung von CO2-Emissionen (bzw. einem CO2-Äquivalent CO2eq),
  2. Additionalität ist gegeben, d.h. die Massnahme wird nur durchgeführt, um einen Klimaschutzeffekt zu erzielen, sie würde ohne den Kompensationsanreiz nicht durchgeführt werden,
  3. Permanenz ist gegeben, d.h. die tatsächlich erreichte CO2eq-Minderung ist dauerhaft,
  4. die Minderung oder Einsparung ist bereits erfolgt, das Projekt wird ex post statt ex ante betrachtet,
  5. ein Monitoring d.h. Transparenz und die Prüfung durch unabhängige Dritte ist sichergestellt.

In einem zweiten Schritt werden Projekte gesucht, die einen Bezug zur Universität Bern (z.B. regional oder bzgl. der Forschung) aufweisen.

Die universitäre Treibhausgasbilanz beschränkt sich nicht auf CO2-Emissionen, sondern erfasst alle relevanten Emissionen: andere Treibhausgase werden anhand ihrer Klimawirksamkeit in CO2-Äquivalente umgerechnet (CO2eq). In der Treibhausgasbilanz der Universität Bern werden alle relevanten Treibhausgase bilanziert und anhand ihrer spezifischen Treibhausgaspotenziale in CO2-Äquivalenten (CO2eq) ausgedrückt.

Es müssen alle Treibhausgasemissionen kompensiert werden, die im betreffenden Jahr emittiert wurden. Für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen gibt es den international anerkannten Standard des Greenhouse Gas Protocols (GHG-Protokoll). Die Universität Bern hat ihre Treibhausgasbilanz gemäss GHG-Protokoll erstellt.

Treibhausgasberichte der Universität Bern

Zu Beginn wurden vier Phasen definiert, die der Grundidee folgen, dass zuerst eine Treibhausgasbilanz erstellt werden muss, um eine Standortbestimmung zu erstellen. Auf dieser Grundlage können dann Reduktionspotentiale eruiert, Reduktionsmassnahmen entwickelt und die verbleibenden Emissionen kompensiert werden. Es wurde von Anfang an parallel an diesen Themen gearbeitet, die Phasen laufen also nicht nacheinander, sondern nebeneinander ab. Es werden jährliche Treibhausgasbilanzen erstellt und diese regelmässig auf Vermeidungs- und Verminderungspotenzial geprüft, sodass sichergestellt ist, dass immer nur die zum Betrachtungszeitraum nicht vermeidbaren Emissionen kompensiert werden.

Um Klimaneutralität zu erreichen, sind wir alle gefragt. Wir müssen unsere gewohnten Aktivitäten und eingespielten Abläufe daraufhin hinterfragen, ob und wenn ja wie viele Treibhausgasemissionen sie verursachen und wie diese reduziert werden können.

Die Gesamtprojektleitung liegt beim Vizerektorat Qualität. Hier werden gemeinsam mit betreffenden Bereichen und Fakultäten Reduktionsmassnahmen entwickelt und umgesetzt.

Geeignete Kompensationsprojekte werden über Ausschreibungen eingeworben.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Team im Vizerektorat Qualität und Nachhaltige Entwicklung:

nachhaltigkeit.qualitaet@unibe.ch